Rechtsanwälte
Fehrensen & Suthaus
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37083 Göttingen
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u. 0551/ 770 24 40
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Achtung, wichtige Fristen im Arbeitsrecht:
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein, dieselbe Frist gilt für Klagen gegen Befristungen. Die Frist läuft hier ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Endes der Befristung. Es gibt ferner zahlreiche Ausschlussfristen, die Ansprüche teilweise bereits nach sehr kurzer Zeit untergehen lassen und die recht unterschiedlich sind.