Rechtsanwälte
Fehrensen & Suthaus
Lotzestraße 9a
37083 Göttingen
fon: 0551/ 48 60 70
u. 0551/ 770 24 40
fax: 0551/ 770 24 41
Wir bitten Sie, unseren Informationsbogen auszudrucken, auszufüllen und zum ersten Besuch mitzubringen. Auch die Vollmacht können Sie sich vorab gern herunterladen. Selbstverständlich kann der Fragebogen auch hier bei uns ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Daten des Fragebogens sowie weitere für die Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Daten speichern. Selbstverständlich werden diese Daten nur mit Ihrer Zustimmung an Dritte weitergegeben. Wir unterliegen einer umfassenden Schweigepflicht, die sowohl für uns Anwälte als auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Büros gilt.
| Informationsbogen | [27 KB] | download | |
| Vollmacht | [9 KB] | download |
Sollte eine Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall nicht eintreten, prüfen wir gern, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bestehen. Dies ist bei geringerem Einkommen sehr häufig der Fall. Die Beratungshilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen für unsere Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit bewilligt, die Prozesskostenhilfe kann für die gerichtliche Tätigkeit gewährt werden. Im Familienrecht gibt es Verfahrenskostenhilfe. Die Voraussetzungen sind die selben. Sie können dafür auch die Formulare für die Prozesskostenhilfe benutzen.
Die Formulare für die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sowie die Ausfüllhinweise finden Sie hier:
| Beratungshilfe | [38 KB] | download | |
| Beratungshilfe Anleitung | [39 KB] | download | |
| PKH | [57 KB] | download | |
| PKH Anleitung | [79 KB] | download |
Sollten Sie bereits wissen, dass Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht, bringen Sie die ausgefüllten Formulare bitte zum Termin nebst den erforderlichen Anlagen mit. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Sollte Ihnen bereits bekannt sein, dass Ihnen Beratungshilfe zusteht, beantragen Sie bitte vor Ihrem Besuc bei uns direkt bei Ihrem Amtsgericht die Beratungshilfe. Sie bekommen dort einen Beratungsschein.
Sie können die Formulare auch auf der Website des Amtsgerichts Göttingen direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken. Sie finden die Formulare unter "Service" und dort unter "Formular-Service".
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte zum Termin den Versicherungsschein oder eine Rechnung mit, damit wir prüfen können, ob die Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres Besuches noch keinen Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung aufgenommen haben, beantragen wir dort gern den Rechtsschutz für Sie.
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